Städtebauförderung

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Aktuelles:


Wie bereits mehrfach im Mitteilungsblatt „Drei-Franken-Aktuell“ und der gemeindlichen Homepage berichtet, hat der Markt Burghaslach für den „Altort Burghaslach“ eine neue Sanierungssatzung beschlossen.


Das frühere Sanierungsverfahren „Ortskern Burghaslach“, das seit Beginn der Städtebauförderung im Jahr 1971 bestanden hat, ist im Jahr 2007 ausgelaufen.


Wie im alten Sanierungsgebiet wurde jetzt bei allen Grundstücken im Sanierungsbereich ein sog. Sanierungsvermerk „Sanierung wird durchgeführt“ durch das Grundbuchamt am Amtsgericht Neustadt a. d. Aisch eingetragen.


Für alle Grundstücke mit Sanierungsvermerk bestehen damit zum einen Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen (z. B. Fassaden- oder Dacherneuerung, Fensteraustausch) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau West“ und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h Einkommenssteuergesetz. Zum anderen bedürfen bestimmte Vorhaben und Rechtsvorgänge (z. B. Grundstücksteilung oder -verkauf) im Sanierungsgebiet aufgrund von Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) der Genehmigung der Gemeinde.


Mit der städtebaulichen Beratung ist der Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Frieder Müller-Maatsch, Burghaslach beauftragt. Dort und in der Gemeindeverwaltung erhalten Betroffene und Interessierte weitere Auskünfte.


Sanierungssatzung:

Sanierungssatzung "Altort Burghaslach"

Lageplan Sanierungsgebiet


Kommunales Fassadenprogramm Markt Burghaslach:

Fassadenprogramm Markt Burghaslach

Antrag Fassadenprogramm



Vorbereitende Untersuchungen:

Sanierungsbereich Mühlgründlein - BayWa


Sanierungsbereich Ortskern (Fortschreibung)


Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK):

Städtebauliches Entwicklungskonzept Burghaslach


Letzte Änderung: 21.04.2020 08:10 Uhr
 
 
 

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