


Markt Burghaslach
Kirchplatz 12
96152 Burghaslach
Telefon 09552 9320-0
Telefax 09552 9320-20
E-Mail: gemeinde@burghaslach.de
Öffnungszeiten
Mo-Fr von 8.00-12.00 Uhr
Do zusätzlich von 14.00-18.00 Uhr
Herzlich Willkommen in der
Steigerwaldgemeinde Burghaslach
Als Bürgermeister freue ich mich, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.
Hier finden Sie vieles Wissenswertes und Interessantes zu unserer Gemeinde.
Burghaslach, mit seinen 14 Ortsteilen, ist umgeben von einer sehr schönen Landschaft mit vielen beschilderten Wanderwegen. Die gute Verkehrsanbindung über die Autobahn A3, sowie die zentrale Lage zwischen Nürnberg, Würzburg und Bamberg, macht uns für Gewerbetreibende und Berufspendler zu einem attraktiven Standort im Herzen der Natur des Steigerwaldes.
Lassen Sie sich in unseren fränkischen Biergärten und Gastwirtschaften, sowie unseren vielen Festen, mit kulinarischen Köstlichkeiten verwöhnen.
Burghaslach ist eine Familiengemeinde. Egal ob kulturelle Einrichtungen, Sportmöglichkeiten oder reges Vereinsleben – für Gäste und Bürger, die auf Freizeitmöglichkeiten für die ganze Familie Wert legen, bietet der Markt Burghaslach ein großes Angebot. Sie werden schnell erkennen, das Burghaslach für alle Altersschichten vieles zu bieten hat.
Nutzen Sie unsere Internetseite zur Information und Sie werden merken: Burghaslach ist eine Reise wert. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und Ich persönlich, gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Interesse und auf ein Wiedersehen im Markt Burghaslach.
Ihr Armin Luther
Erster Bürgermeister
Einladung zur Vernissage "falling" von Barbara Nowak in der Kulturtankstelle Burghaslach.
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Wie das Verfahren in Zukunft läuft, lesen Sie bitte hier: Neuregelung der Grundsteuer
Rufen Sie uns an - wir helfen gerne: 09552 9320-25
Besonders auch in so speziellen Zeiten wie diese, helfen wir gerne.
Ältere Personen oder Bürger die unter Quarantäne stehen und nicht einkaufen dürfen bzw. nicht können oder wollen, unterstützten wir gerne und machen Besorgungen für Sie.
Rufen Sie uns an: 09552 9320-25.